Information Nr. 2 zur Kurzarbeit

Werte Kundin,
werter Kunde

Corona-Woche Nr. 1 ist fast überstanden. Die News überschlagen sich im Stundentakt. Man ist fast geneigt, gar keine News mehr hören oder sehen zu wollen. Unsicherheit und Angst gehen um. In Bezug auf die wirtschaftliche Unsicherheit haben wir heute verschiedene Fakten, die wir vor zwei Tagen nur ahnen konnten. Ein Teil davon wird heute Abend verkündet.

Wir haben für Sie die neusten – uns bekannten – Fakten. Die Informationen gelten ab kommendem Montag. Anlässlich der abendlichen Pressekonferenz kann es noch Abweichungen geben. Alle unten stehenden Fakten stammen vom Rechtsdienst des Kantons Bern.

Für Kunden, die unser erstes Schreiben nicht erhalten haben, hier nochmals der Link zu unserer Homepage mit unserem ersten Schreiben. https://www.rora-treuhand.ch/blog/

Wenn Ihr Unternehmen vom unerwarteten Auftreten des Coronavirus vorübergehende Beschäftigungseinbrüche erleidet, sollten Sie sofort Ihren Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung prüfen und anmelden. Der Entschädigungsanspruch startet mit dem Ablauf der Anmeldefrist.

Ab Montag können Mitarbeiter/innen, welche bis jetzt von der Kurzarbeit ausgeschlossen waren, trotzdem Kurzarbeit beantragen. Dies betrifft die folgenden Personengruppen:

Geschäftsführer und oberste Kader einer juristischen Person, z.B. Aktiengesellschaft oder GmbH
Ehe- und Lebenspartner dieser Personen und Familienangehörige, die im Betrieb arbeiten
Lehrlinge und temporär Angestellte
Mitarbeiterinnen mit befristeten Arbeitsverträgen
Bereits gekündigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen im Stundenlohn

Für Inhaber/innen einer Personengesellschaft, wie z.B. einer Einzelfirma, wird es auch eine Lösung geben. Bis heute Mittag war aber noch nicht klar, wie diese aussehen wird.

Dann können wir Ihnen noch Rückmeldungen aus Bern geben, auf was beim Ausfüllen der Formulare besonders geachtet werden muss.

Der Antrag auf Kurzarbeit soll NICHT auf den 19. April begrenzt werden. Bitte schreiben Sie «bis auf weiteres». Wenn die Anträge zeitlich begrenzt werden, muss ein neues Gesuch eingereicht werden.
Für bereits eingereichte Gesuche kann nächste Woche eine Korrektur eingesendet werden. Die Korrektur hat keine spezielle Form. Sie können aber auch das Formular korrigieren und auf das bereits eingereichte Formular verweisen. D.h. Sie machen ein kurzes Begleitschreiben.
Ab Montag soll es ein vereinfachtes Formular geben. Dieses wird im Internet bereitgestellt.
Ganz wichtig ist offenbar, dass Sie eine Telefonnummer im Formular eintragen unter welcher Sie jederzeit erreichbar sind. Die Sachbearbeiter beim Rechtsdienst lesen Ihre Angaben in ca. fünf Minuten durch und bei Fragen rufen Sie auf die eingetragene Nummer an. Wenn die Fragen mündlich beantwortet werden können, kann das Gesuch sofort bewilligt werden. Wenn Sie aber nicht erreichbar sind, verzögert sich die Bewilligung.
Bereiten Sie Ihre Zahlen auf! D.h. die Jahresrechnung 2019 hat trotzdem höchste Priorität. Wenn nach Ablauf der Kurzarbeit die Zahlen nicht bereit sind, kann es zu einem Verfall Ihres Anspruches kommen.

Im abschliessenden Gespräch mit dem Rechtsdienst wurde erwähnt, dass der Stopp der Betreibungen genutzt werden soll. Bezahlen Sie zuerst alle Löhne. Alles andere kann und muss warten. Wenn die Löhne nicht bezahlt werden, werden die Folgen für alle unüberschaubar.

Wir wünschen Ihnen auf diesem Wege ein vielleicht ruhigeres Wochenende.

Freundliche Grüsse

Carmen Rageth und Adrian Roth