Wie versteuere ich meine Photovoltaikanlage richtig?

Wie versteuere ich meine Photovoltaikanlage richtig?

Photovoltaikanlagen liegen im Trend. Sie stehen für saubere Energie, Nachhaltigkeit und geringere Kosten. Bei der Versteuerung derselben gilt es allerdings einige Dinge zu beachten.

Schauen wir uns erst einmal an, was eine Photovoltaikanlage ist. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern definiert sie wie folgt:

„Als Photovoltaikanlagen gelten Anlagen, die mittels Solarzellen einen Teil der Sonnenstrahlung in elektrische Energie umwandeln und in unterschiedlicher Form mit dem Gebäude verbunden sind.“

Tatsächlich unterscheidet man bei der Versteuerung in der Art und Weise, wie die Anlage auf dem Grundstück angebracht ist. Außerdem gibt es wichtige Unterschiede, ob man das Ganze privat oder im Geschäftsvermögen versteuert.

Wie versteuere ich meine Photovoltaikanlage richtig? – Hier gibt es die Antworten!

Indachanlage vs Aufdachanlage

Es ist steuerlich wichtig, zu unterscheiden, ob eine Photovoltaikanlage fester Bestandteil des Hauses ist oder lediglich auf das Haus aufgesetzt wurde.

Indachanlage: Die Indachanlage wird als elementarer Teil des Hauses angesehen. Sie verschmilzt mit der Liegenschaft, sodass der Wert der Anlage im amtlichen Wert erfasst und damit auch besteuert wird. Durch dieses Vorgehen erhöht sich der amtliche Wert sowie der Eigenmietwert.

Aufdachanlage: Die Aufdachanlage wird lediglich auf ein bereits bestehendes Gebäude aufgesetzt. Sie stellt bewegliches Vermögen dar. Es ist also ein separater Vermögensbestandteil. Aufdachanlagen werden separat in der Steuererklärung erfasst. Sie können jedoch im 1. Jahr bereits mit einem Abschlag von 80 % erfasst werden.

Der Unterschied bei Photovoltaikanlagen wird nicht nach Typ, sondern nach Zeitpunkt der Erstellung steuerlich anders behandelt. Aufdachanlagen sollten nicht im Jahr der Fertigstellung der Liegenschaft selber instaliert werden.

Grundsätzlich gilt: Einkommen der Photovoltaikanlagen sind als übriges Einkommen zu deklarieren. Hier gilt das Bruttoprinzip. Eigenverbrauch kann nicht in Abzug gebracht werden. Der Unterhalt der Anlage kann unabhängig vom Typ als Unterhalt erfasst werden.

Wenn sie eine spezielle Frage zur Versteuerung ihrer Photovoltaikanlage haben, melden Sie sich gerne bei uns!

Photovoltaikanlagen im Geschäftsvermögen

Bei Photovoltaikanlagen im Geschäftsvermögen werden Indach- und Aufdachanlage steuerlich anders behandelt als im Privatvermögen.

Bei Indachanlagen im Geschäftsvermögen kann bei separater Bilanzierung ein erhöhter Abschreibungssatz geltend gemacht werden. Wenn die Anlage auf der Liegenschaft aktiviert wird, also nicht separat läuft, gilt der Abschreibungssatz der Liegenschaft.

Aufdachanlagen im Geschäftsvermögen müssen immer separat bilanziert werden. Abschreibungen können in den ersten drei Jahren erhöht werden.

Achtung: Das Betreiben von PV auf fremden Grundstücken stellt eine selbstständige Erwerbstätigkeit dar!

Konnte Ihnen der Text weiterhelfen? Wissen Sie jetzt, wie Sie ihre Photovoltaikanlage richtig versteuern? Gibt es noch Unklarheiten? Wenn ja, kein Problem! Fragen Sie uns und wir setzen uns persönlich mit Ihnen in Verbindung.